Spielplatz Langeoog



Dokumentation des ersten barrierefreien Spielplatzes Deutschlands

Die Idee
Alle Kinder, unabhängig ihrer Fähigkeiten oder Behinderungen, sollen durch die Kriterien barrierefreier Gestaltung alle Spielplätze erreichen und anfahren können. Sie sollen weitgehend unabhängig von fremder Hilfe, chancengleich, unterschiedliche Spielgeräte, nach freier Wahl, benutzen können.

Alle Kinder, im unterstützenden Schutz barrierefreier Planung und barrierefreier Spielgeräte, sollen motiviert werden, eine neue Fähigkeit, eine neue Bewegung und eine neue Erfahrung für sich selbst zu probieren.

Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, vorurteilslos miteinander umzugehen und des anderen besondere Fähigkeit oder Einschränkung ohne Persönlichkeitsverlust, als normale Situation zu akzeptieren.

Alle Kinder sollen in dieser Gemeinsamkeit den Ursinn des Spiels: "Leben zu erlernen" für sich realisieren können. Die Voraussetzungen für einen solchen Spielbereich sind die Kriterien, die mit der neuen DIN Norm 33942 erarbeitet wurden. Das bedeutet nicht, dass alle Spielplatzgeräte nunmehr völlig neu zu konstruieren sind oder eine Schaukelanlage, auf der man auch im Rollstuhl sitzend schaukeln kann, immer zur Grundausstattung gehören muss.

Bei einigen Geräten sind es lediglich sinnvolle Modifikationen, bei anderen konstruktive Ergänzungen, die zur barrierefreien Anpassung erforderlich sind. Dabei sind natürlich für die weitere Geräteentwicklung, für diese tatsächliche Markterweiterung auch Innovation und neue Ideen gefordert, damit ein normales, neues Spielgerät schon grundsätzlich die Kriterien zur barrierefreien Nutzung berücksichtigt und kostenneutral zum Standard jeder Art von Spielplatzplanung wird.














Daten und Fakten zur Entwicklung:

seit 1948
finden auf Langeoog Erholungsmaßnahmen für Kinder in Trägerschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege statt. Im Laufe der Jahre entwickeln sich zunehmend spezialisierte Kinderkureinrichtungen, so die "Heilstätte Möwennest" der AWO, Bezirksverband Hannover e. V


seit Anfang der 70-er Jahre
entwickelt die AWO in der Heilstätte Möwennest ein spezialisiertes Angebot für körperbehinderte, haltungsgeschädigte und haltungsschwache Kinder und Jugendliche. Maßnahmeträger sind die niedersächsischen Sozialämter und die Landesversicherungsanstalt.


1991
wird ein Versorgungsvertrag mit den niedersächsischen Krankenkassenverbänden geschlossen. Das AWO-Kurhaus Möwennest führt vierwöchige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch. Erwachsene - meist Mütter oder Väter - können als Begleitpersonen mit aufgenommen werden.


1995
beginnt die Planung eines Spielplatzes für das AWO-Kurhaus Möwennest. Der Spielplatz soll so gestaltet werden, daß behinderte und nichtbehinderte Kinder attraktive und für alle nutzbare Spielmöglichkeiten vorfinden.

Erste Entwürfe werden verworfen, weil sie zwar die Zugänglichkeit aller Spielbereiche für körperbehinderte Kinder gewährleisten, jedoch nicht die chancengleiche Nutzung der Spielgeräte.


im Sommer 1996
nimmt die AWO Kontakt auf zu dem Rehabilitationswissenschaftler Prof. Dieter Philippen aus Irmenach. Dieser befasst sich - unter anderem als Obmann der einschlägigen DIN-Normenausschüsse - mit der Normung von Anforderungen an barrierefreie Lebensraumgestaltung. Er erklärt seine Bereitschaft, die AWO bei der Planung des barrierefreien Spielplatzes
zu unterstützen.



am 30.10.1996
tagt ein DIN-Normenausschuss unter Leitung von Prof. Philippen im Kurhaus Möwennest auf Langeoog. Der Ausschuss stellt dort die Entwurfsfassung der neuen DIN 33942 (barrierefreie Spielplatzgeräte) fertig.

Die Ausschussmitglieder erklären sich bereit, ihre Fachkompetenz unentgeltlich (gegen Erstattung der Sachkosten) für die Planung des AWO-Projektes zur Verfügung zu stellen.


im Frühjahr 1997
beginnt die Vorplanung für den ersten barrierefreien Spielplatz Deutschlands als Pilotprojekt für die Anwendung und Umsetzung der DIN 33492. Die Kosten des Projekts werden mit 600.000 DM veranschlagt.

In dem Spielplatzprojekt sollen die Aspekte - chancengleiches Spiel für alle Kinder

• Therapie im Spiel gleichwertig realisiert werden.


am 20.08.1997
bewilligt die Deutsche Behindertenhilfe, Aktion Sorgenkind e. V, die erste Rate eines Zuschusses von insgesamt 300.000 DM zu den Baukosten.



Das Projekt :
Der Namen ist das Programm : Barrierefreier Spielplatz. Bewußt wurde auf Vokabeln, wie “behindertengerecht” oder “Behindertenfreundlich” verzichtet.

Ob zu Fuß, an Gehstützen, mit Kinderwagen oder Rollstuhl – dieser Spielplatz soll von allen, ob behindert oder nicht, chancengleich und ohne Einschränkungen genutzt werden können.

Er integriert und grenzt nicht aus, wie das bei herkömmlichen Plätzen in der Regel der Fall ist.

Wie ist dieses zu realisieren ?

Dazu sind zunächst für einen barrierefreien Zugang unter anderem die Wege mit soliden Lattenrosten erstellt worden, die schwellen- und stufenlose Übergänge zu den befahrbaren Spielgeräten schaffen.

Aber auch bei den Spielgeräten waren Anpassungen notwendig.

So gibt es auf dem Platz eine Rutsche die auch von Rollstuhlfahrern benutzt werden kann und selbst eine Schaukelanlage, auf der man ebenso im Rollstuhl sitzend schaukeln kann. Um all dieses zu erreichen waren bei einigen Spielgeräten lediglich kleinere Modifikationen nötig. Es gibt aber auch Geräte, wie beispielsweise ein Karussel , die speziell für diesen Spielplatz entwickelt worden sind.


Die dafür notwendigen Kosten wurden dabei zu einem großen Teil von der “Aktion Mensch ( früher: Aktion Sorgenkind”) finanziert. Diese Kosten werden sich natürlich zukünftig, bei weiteren

Nachahmern verringern. Ein Anliegen ,daß den Erbauern besonders am Herzen liegt.


Neben den oben bereits erwähnten Elementen gibt es noch ein großes Kletter-Rutsch-Haus, dessen Zugänglichkeit ebenso durch spezielle Rampen erreicht wurde, Rutschen, die mit einem verlängertem Auslauf zur Verringerung der Endgeschwindigkeit versehen wurden und einen Ruhebereich, der unterschiedliche kleine Aktivitäten bietet und der den Platz läßt zur Entwicklung weiterer Spielmöglichkeiten.

(Andreas Niepel)


Weiterführende Informationen erhalten Sie bei:
Mutter-Kind-Kurzentrum Friesenheim
Süderdünenring 10-14
26465 Langeoog
Tel: 04972/ 9150
Fax: 04972 / 915 100

Oder

AWO Bezirksverband Hannover e.V.
Stabstelle : Presse – und Öffentlichkeitsarbeit
Körtingsdorfer Weg 8
30455 Hannover
Tel.: 0511/4952285
Fax: 0511/ 4952280
www.awo-bv-hannover.de